Ein wesentliches Kriterium
der Rechtsanwaltskanzlei Janine Rumpf ist der persönliche
Mandantenkontakt.
Durch die persönliche Zusammenarbeit wird durch Rechtsanwätin Rumpf ein
persönlicher Kontakt zu ihrer Mandantschaft aufgebaut und gepflegt. Insoweit
vertritt Sie ihre Mandanten in sämtlichen Bereichen. Die Vergangenheit hat
gezeigt, dass sich dieser persönliche Kontakt und das gewonnene Vertrauen
gegenseitig positiv auswirkt, da eine umfassende Beratung und sinnvolle
Vertretung möglich ist. Zusätzlich zur reinen juristischen tätigkeit können bei
Rechtsstreitigkeiten die persönlichen Umstände besser ber�cksichtigt werden.
In folgenden
Rechtsgebieten ist Rechtsanwätin Rumpf verstärkt tätig:
Arzthaftungsrecht: Im
Arzthaftungsrecht gehört zu den wesentlichen rechtsanwaltlichen Aufgaben,
zun�chst außergerichtlich ein eventuelles Verschulden des behandelnden Arztes
sowie die daraus resultierenden Schäden zu ermitteln. Nicht jede Erkrankung oder
Verletzung, die erfolglos behandelt worden ist, beruht tatsächlich auf einem
ärztlichen Verschulden. Es gibt leider Krankheitsverläufe, denen auch mit der
besten medizinischen Versorgung nicht entgegengewirkt werden kann. Neben diesem
Schicksalsschlag für den Patienten würde ein langjähriger Gerichtsprozess mit
den dazugehörigen Unannehmlichkeiten zu einer weiteren erheblichen Entt�uschung
f�hren, wenn der Prozess nicht gewonnen wird.
für den behandelnden Arzt wäre der
langjährige Prozess ebenfalls eine Belastung. Insoweit kann durch
vorgerichtliches rechtsanwaltliches tätigwerden in diesen Fällen allen
Beteiligten eine langjährige belastende Situation und Enttäuschungen und
erhebliche Kosten erspart werden.
Andererseits ist vor einer Klageerhebung eine umfassende
fachliche Prüfung wichtig,
da bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers neben den Schadensersatzanspr�chen
auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen können. für die Höhe dieser
Anspr�che ist nicht generell der Fehler sondern dessen Auswirkungen auch für
die Zukunft von wesentlicher Bedeutung. Insoweit bedarf es für die Berechnung
des angemessenen Schmerzensgeldbetrages einer umfangreichen Prüfung der
bisherigen Beeinträchtigungen und auch der zukünftigen zu erwartenden
Beeinträchtigungen sowie der Kausalit�t zum konkreten Verschulden.
Familienrecht: Hierzu zählen
neben dem Ehescheidungsverfahren die Geltendmachung von Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt sowie Unterhalt nach einer
Ehescheidung. Außerdem gehören zum Bereich des Familienrechts die Regelung des
Sorgerechts, sowie des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern nach der Ehescheidung, die Verteilung des
Hausrats und der Vermögenswerte, der Versorgungsausgleich und gegebenenfalls
auch die Zuweisung der Ehewohnung. In sämtlichen dieser Bereiche ist
Rechtsanwätin Rumpf tätig und kann ihrer Mandantschaft behilflich sein.
Reiserecht: Rechtsanwätin
Rumpf ist außerdem im Bereich des Reiserechts tätig. Im Hinblick auf die
umfangreiche und sich ständig wechselnde Rechtssprechung hinsichtlich des
Vorhandenseins von Reisemängeln und der daraus resultierenden Folgen ist es für
Reisende, die mit den Reiseleistungen nicht zufrieden waren, von großer
Wichtigkeit sich unmittelbar nach Abschluss der Reise versierten rechtsanwaltlichen Rat
einzuholen. Insbesondere ist diesbezöglich auf ausgesprochen kurze Fristen
hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen hinzuweisen.
Rechtsanwätin Rumpf berät sie gerne diesbezöglich.
Anfragen hinsichtlich
der Möglichkeiten zur Übernahme eines Mandats können per E-Mail oder
auch telefonisch an Rechtsanwätin Rumpf gerichtet werden.