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Ein wesentliches Kriterium der Rechtsanwaltskanzlei Janine Rumpf ist der persönliche Mandantenkontakt.
Durch die persönliche Zusammenarbeit wird durch Rechtsanwätin Rumpf ein persönlicher Kontakt zu ihrer Mandantschaft aufgebaut und gepflegt. Insoweit vertritt Sie ihre Mandanten in sämtlichen Bereichen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich dieser persönliche Kontakt und das gewonnene Vertrauen gegenseitig positiv auswirkt, da eine umfassende Beratung und sinnvolle Vertretung möglich ist. Zusätzlich zur reinen juristischen tätigkeit können bei Rechtsstreitigkeiten die persönlichen Umstände besser ber�cksichtigt werden.

 

In folgenden Rechtsgebieten ist Rechtsanwätin Rumpf verstärkt tätig:

Arzthaftungsrecht: Im Arzthaftungsrecht gehört zu den wesentlichen rechtsanwaltlichen Aufgaben, zun�chst außergerichtlich ein eventuelles Verschulden des behandelnden Arztes sowie die daraus resultierenden Schäden zu ermitteln. Nicht jede Erkrankung oder Verletzung, die erfolglos behandelt worden ist, beruht tatsächlich auf einem ärztlichen Verschulden. Es gibt leider Krankheitsverläufe, denen auch mit der besten medizinischen Versorgung nicht entgegengewirkt werden kann. Neben diesem Schicksalsschlag für den Patienten würde ein langjähriger Gerichtsprozess mit den dazugehörigen Unannehmlichkeiten zu einer weiteren erheblichen Entt�uschung f�hren, wenn der Prozess nicht gewonnen wird.

für den behandelnden Arzt wäre der langjährige Prozess ebenfalls eine Belastung. Insoweit kann durch vorgerichtliches rechtsanwaltliches tätigwerden in diesen Fällen allen Beteiligten eine langjährige belastende Situation und Enttäuschungen und erhebliche Kosten erspart werden.

Andererseits ist vor einer Klageerhebung eine umfassende fachliche Prüfung wichtig, da bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers neben den Schadensersatzanspr�chen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen können. für die Höhe dieser Anspr�che ist nicht generell der Fehler sondern dessen Auswirkungen auch für die Zukunft von wesentlicher Bedeutung. Insoweit bedarf es für die Berechnung des angemessenen Schmerzensgeldbetrages einer umfangreichen Prüfung der bisherigen Beeinträchtigungen und auch der zukünftigen zu erwartenden Beeinträchtigungen sowie der Kausalit�t zum konkreten Verschulden.
 

Familienrecht: Hierzu zählen neben dem Ehescheidungsverfahren die Geltendmachung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt sowie Unterhalt nach einer Ehescheidung. Außerdem gehören zum Bereich des Familienrechts die Regelung des Sorgerechts, sowie des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern nach der Ehescheidung, die Verteilung des Hausrats und der Vermögenswerte, der Versorgungsausgleich und gegebenenfalls auch die Zuweisung der Ehewohnung. In sämtlichen dieser Bereiche ist Rechtsanwätin Rumpf tätig und kann ihrer Mandantschaft behilflich sein.
 

Reiserecht: Rechtsanwätin Rumpf ist außerdem im Bereich des Reiserechts tätig. Im Hinblick auf die umfangreiche und sich ständig wechselnde Rechtssprechung hinsichtlich des Vorhandenseins von Reisemängeln und der daraus resultierenden Folgen ist es für Reisende, die mit den Reiseleistungen nicht zufrieden waren, von großer Wichtigkeit sich unmittelbar nach Abschluss der Reise versierten rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Insbesondere ist diesbezöglich auf ausgesprochen kurze Fristen hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus Reiseverträgen hinzuweisen. Rechtsanwätin Rumpf berät sie gerne diesbezöglich.
 

Anfragen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Übernahme eines Mandats können per E-Mail oder auch telefonisch an Rechtsanwätin Rumpf gerichtet werden.